Burnout im Job: Vorbeugen und Maßnahmen wie Rehabilitation, Wiedereingliederung, Krankschreibung, Frühpension oder Rente
Das Gefühl des Ausgebranntseins stellt sich nach dauerhafter Überforderung ein, die in der Regel durch berufliche Anforderungen ausgelöst wird. Doch auch nicht berufstätige Personen können betroffen sein, wenn sie beispielsweise einen Angehörigen pflegen müssen oder anderweitig überlastet werden. Dem Burnout lässt sich vorbeugen, wenn die Alarmsignale frühzeitig erkannt werden.
Was bedeutet der Begriff Burnout?
Es handelt sich um ein eigenes Krankheitsbild, dessen Symptome der Volksmund sehr zutreffend als „Ausgebranntsein“ kennzeichnet, was ja der englische Begriff auch bedeutet. Die WHO klassifiziert die Erkrankung mit der ICD-10 Nr. Z73.0 oder der ICD-11 Nr. QD85. Diese Kennzeichnungen bedeuten: Es handelt sich um eine anerkannte Krankheit, nicht nur um diffuse Beschwerden oder gar Arbeitsunlust. Das hat Konsequenzen: Betroffene können sich krankschreiben lassen und auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen, wenn sie arbeitsunfähig werden und dauerhaft bleiben. So weit sollte es nicht kommen: Wer die Leitsymptome beachtet, kann einen Burnout frühzeitig erkennen. Betroffene fühlen sich ständig erschöpft, schlafen schlecht, reagieren übermäßig gereizt auf kleinste Störungen, tendieren zu Suchtverhalten und stellen auch eine Distanz zwischen sich und ihren Mitmenschen her (sogenannter sozialer Rückzug oder soziale Isolation). Die emotionale Belastbarkeit und gesamte Leistungsfähigkeit sind extrem eingeschränkt. Es kommt auch zu regelrechten Denkfehlern bis hin zum depressiven Verrechnen: Betroffene rechnen sich scheinbar nüchtern mathematisch ihre Situation schlecht. Sie verrechnen sich aber dabei.
Maßnahmen bei einem Burnout
Die erste und wirklich gebotene Maßnahme ist eine Krankschreibung. Diese ist allein schon deshalb erforderlich, weil die Betroffenen keine angemessene berufliche Leistung mehr bringen, viele Fehler machen, unter dem Arbeitsalltag leiden und durch Unfälle gefährdet sind. Die Unfallgefahr ist nicht zu unterschätzen. Dabei müssen keine Drogen oder Alkohol im Spiel sein. Die Personen sind einfach unkonzentriert. Wenn das berufliche Umfeld die Erkrankung ausgelöst hat, bleibt im Extremfall nur die Kündigung. Ein ausgeprägtes Burnout-Syndrom kann zu einer mehrmonatigen Beeinträchtigung führen, auch ein Jahr mit geminderter Leistungsfähigkeit wäre nicht ungewöhnlich. Die Patienten müssen dann nach einer psychotherapeutischen und manchmal auch medikamentösen Behandlung zur Reha, bevor an eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu denken ist. Falls diese nicht gelingt, bleiben nur die Berufsunfähigkeitsrente oder die Frühpension. Lesen Sie hier mehr zum Thema: „Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen?“
Vorbeugende Maßnahmen
Wer sich mit dem Thema schon einmal näher befasst hat, erkennt die Symptome bei sich selbst und kann rechtzeitig gegensteuern. Verantwortungsbewusste Menschen machen das nicht nur im nackten Eigeninteresse, sondern auch, weil sie im ausgebrannten Zustand weder für ihren Arbeitgeber noch ihre Familie eine Stütze sind. Sie werden vielmehr zur Belastung, selbst wenn sie sich um ein angepasstes Verhalten bemühen. Darüber hinaus gibt es sehr gewichtige Gründe, warum wir einem Burnout vorbeugen sollten: Es ist möglich, dass sich eine Person davon nie wieder erholt. Das zeigt schon die Tatsache, dass die Erkrankung in der Tat manchmal zur Frühpensionierung oder -verrentung führt. Eine stark betroffene Berufsgruppe sind beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer. Die wichtigste vorbeugende Maßnahme besteht darin, ein möglichst geregeltes, gesundes, drogenfreies Leben zu führen und Stress rechtzeitig zu erkennen, um ihm nötigenfalls auszuweichen oder Ressourcen für seine Bewältigung freizuschaufeln.
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Hinweis: Die Informationen dieser Seite können den Besuch bei Ihrem Heilpraktiker, Homöopathen bzw. beim Arzt für TCM, orthomolekulare Medizin oder Naturheilkunde nicht ersetzen. Nehmen Sie deshalb bei ernsthaften oder unklaren Beschwerden immer fachkundigen Rat in Anspruch!
Burnout im Job – was tun bei Arbeitsunfähigkeit?
Burnout im Job: Vorbeugen und Maßnahmen wie Rehabilitation, Wiedereingliederung, Krankschreibung, Frühpension oder Rente
Das Gefühl des Ausgebranntseins stellt sich nach dauerhafter Überforderung ein, die in der Regel durch berufliche Anforderungen ausgelöst wird. Doch auch nicht berufstätige Personen können betroffen sein, wenn sie beispielsweise einen Angehörigen pflegen müssen oder anderweitig überlastet werden. Dem Burnout lässt sich vorbeugen, wenn die Alarmsignale frühzeitig erkannt werden.
Was bedeutet der Begriff Burnout?
Es handelt sich um ein eigenes Krankheitsbild, dessen Symptome der Volksmund sehr zutreffend als „Ausgebranntsein“ kennzeichnet, was ja der englische Begriff auch bedeutet. Die WHO klassifiziert die Erkrankung mit der ICD-10 Nr. Z73.0 oder der ICD-11 Nr. QD85. Diese Kennzeichnungen bedeuten: Es handelt sich um eine anerkannte Krankheit, nicht nur um diffuse Beschwerden oder gar Arbeitsunlust. Das hat Konsequenzen: Betroffene können sich krankschreiben lassen und auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen, wenn sie arbeitsunfähig werden und dauerhaft bleiben. So weit sollte es nicht kommen: Wer die Leitsymptome beachtet, kann einen Burnout frühzeitig erkennen. Betroffene fühlen sich ständig erschöpft, schlafen schlecht, reagieren übermäßig gereizt auf kleinste Störungen, tendieren zu Suchtverhalten und stellen auch eine Distanz zwischen sich und ihren Mitmenschen her (sogenannter sozialer Rückzug oder soziale Isolation). Die emotionale Belastbarkeit und gesamte Leistungsfähigkeit sind extrem eingeschränkt. Es kommt auch zu regelrechten Denkfehlern bis hin zum depressiven Verrechnen: Betroffene rechnen sich scheinbar nüchtern mathematisch ihre Situation schlecht. Sie verrechnen sich aber dabei.
Maßnahmen bei einem Burnout
Die erste und wirklich gebotene Maßnahme ist eine Krankschreibung. Diese ist allein schon deshalb erforderlich, weil die Betroffenen keine angemessene berufliche Leistung mehr bringen, viele Fehler machen, unter dem Arbeitsalltag leiden und durch Unfälle gefährdet sind. Die Unfallgefahr ist nicht zu unterschätzen. Dabei müssen keine Drogen oder Alkohol im Spiel sein. Die Personen sind einfach unkonzentriert. Wenn das berufliche Umfeld die Erkrankung ausgelöst hat, bleibt im Extremfall nur die Kündigung. Ein ausgeprägtes Burnout-Syndrom kann zu einer mehrmonatigen Beeinträchtigung führen, auch ein Jahr mit geminderter Leistungsfähigkeit wäre nicht ungewöhnlich. Die Patienten müssen dann nach einer psychotherapeutischen und manchmal auch medikamentösen Behandlung zur Reha, bevor an eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu denken ist. Falls diese nicht gelingt, bleiben nur die Berufsunfähigkeitsrente oder die Frühpension. Lesen Sie hier mehr zum Thema: „Wann kann man als Beamter abschlagsfrei in Pension gehen?“
Vorbeugende Maßnahmen
Wer sich mit dem Thema schon einmal näher befasst hat, erkennt die Symptome bei sich selbst und kann rechtzeitig gegensteuern. Verantwortungsbewusste Menschen machen das nicht nur im nackten Eigeninteresse, sondern auch, weil sie im ausgebrannten Zustand weder für ihren Arbeitgeber noch ihre Familie eine Stütze sind. Sie werden vielmehr zur Belastung, selbst wenn sie sich um ein angepasstes Verhalten bemühen. Darüber hinaus gibt es sehr gewichtige Gründe, warum wir einem Burnout vorbeugen sollten: Es ist möglich, dass sich eine Person davon nie wieder erholt. Das zeigt schon die Tatsache, dass die Erkrankung in der Tat manchmal zur Frühpensionierung oder -verrentung führt. Eine stark betroffene Berufsgruppe sind beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer. Die wichtigste vorbeugende Maßnahme besteht darin, ein möglichst geregeltes, gesundes, drogenfreies Leben zu führen und Stress rechtzeitig zu erkennen, um ihm nötigenfalls auszuweichen oder Ressourcen für seine Bewältigung freizuschaufeln.
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Hinweis: Die Informationen dieser Seite können den Besuch bei Ihrem Heilpraktiker, Homöopathen bzw. beim Arzt für TCM, orthomolekulare Medizin oder Naturheilkunde nicht ersetzen. Nehmen Sie deshalb bei ernsthaften oder unklaren Beschwerden immer fachkundigen Rat in Anspruch!
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