Cannabis-Samen kaufen: Darum lässt sich ab 2024 legal Cannabis anbauen

Der Anbau von Cannabis war in Deutschland lange verboten. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 hat sich die Situation komplett geändert. Nun ist es legal, Cannabissamen zu kaufen und daraus Cannabispflanzen zu ziehen. Allerdings gibt es auch heute noch gesetzliche Bestimmungen, die jeder kennen sollte.

Cannabis-Samen kaufen: Was sagt der Gesetzgeber?

Im deutschen Cannabisgesetz sind keine Anmerkungen zur Legalität des Verkaufs von Cannabis-Samen in Deutschland enthalten. Es gibt also weder ein Verbot noch eine Erlaubnis. Ausdrücklich erlaubt ist hingegen die Einfuhr der Cannabis-Samen aus EU-Staaten.

Ob die Cannabis-Samen persönlich aus einem anderen EU-Land mitgebracht werden oder über das Internet bestellt werden, spielt keine Rolle. Über Onlinehändler lassen sich beste Cannabis-Samen kaufen.

Für wen ist der Anbau von Cannabis legal?

Der legale Anbau von Cannabis ist an zwei Kriterien gebunden, die den Käufer betreffen. Das ist erstens die Volljährigkeit und zweitens ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, der seit mindestens sechs Monaten besteht. Damit sind die gesetzlichen Hürden kaum höher als beispielsweise beim Kauf von Zigaretten.

Zu welchem Zweck darf man privat Cannabis anbauen?

Das Cannabisgesetz gestattet den Anbau von Cannabis für den eigenen Konsum. Verboten ist die Weitergabe an Dritte. Streng genommen ist der Anbau nur am eigenen Wohnsitz gestattet. Diese Einschränkung spielt aber in der Praxis keine Rolle, da die meisten Menschen ohnehin den eigenen Wohnsitz als Anbauort wählen.

Wer möchte schließlich die wohlverdiente Ernte einer Gefahr aussetzen, indem er Cannabis im öffentlichen Raum anbaut? Am Wohnsitz selbst ist der Standort egal. Der Wintergarten kommt ebenso infrage wie der Balkon, die Terrasse, der Garten oder ein Gewächshaus. Der Zugriff durch Dritte muss allerdings unterbunden werden.

Wie viel Cannabis darf man anbauen?

Da der Anbau von Cannabis Privatpersonen nur für den eigenen Konsum gestattet ist, gibt es eine Beschränkung auf drei Pflanzen pro erwachsene Person pro Haushalt. Das heißt konkret: In einer 2er-WG dürfen es sechs Pflanzen sein, in einer 3er-WG neun Pflanzen etc.

Um diese Zahlen zur erwartbaren Ernte ins Verhältnis zu setzen: Aus einer Pflanze lassen sich abhängig vom Standort, dem Wetter und der Sorte 20 bis 30 g Cannabis gewinnen.

Gibt es noch Einschränkungen für den Konsum von Cannabis?

Ein Joint kann in Deutschland seit April 2024 ebenso legal geraucht werden wie eine Zigarette. Es können also verschiedene örtlich begrenzte Einschränkungen erlassen werden, zum Beispiel:

• in Behörden
• am Arbeitsplatz
• in der Gastronomie
• im Schwimmbad

Sofern bereits ein auf gewöhnliche Zigaretten bezogenes Rauchverbot besteht, kann dieses auch für Joints gelten, da diese ja ebenfalls geraucht werden.

Wie viel Cannabis darf man besitzen und mitführen?

Der legale Besitz von Cannabis ist auf 50 g beschränkt. Das entspricht etwa dem Ertrag der gesetzlich zulässigen drei angebauten Cannabispflanzen pro Person nach der Trocknung.

Von diesen 50 g darf die Hälfte, also 25 g mitgeführt werden. Aus 1 g Cannabis lassen sich im Durchschnitt drei Joints gewinnen. Das ergibt bei 25 g eine beträchtliche Anzahl von 75 Joints.

Kein Platz für den Anbau vorhanden? Eine Anbaugemeinschaft kann helfen!

Nicht jeder hat den nötigen Platz, um Cannabis zuhause anzubauen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Anbaugemeinschaften zu gründen, die auch als Cannabis-Social-Clubs bezeichnet werden.

Ein solcher Club ist im Prinzip ein Verein wie jeder andere auch. Er darf 50 g Cannabis pro Monat an die Mitglieder ausgeben. Die Mitgliederzahl ist auf 500 Personen beschränkt.

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Weitere Infos über Cannabis

Die Hanfpflanze Cannabis sativa ist eine uralte Heilpflanze mit Wirkstoffen von hohem therapeutischem Nutzen. Der enthaltene Wirkstoff Cannabidiol (CBD)  wirkt schmerzlindernd, beruhigend, krampflösend und entzündungshemmend ...

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Hinweis: Die Informationen dieser Seite können den Besuch bei Ihrem Heilpraktiker, Homöopathen bzw. beim Arzt für TCM, orthomolekulare Medizin oder Naturheilkunde nicht ersetzen. Nehmen Sie deshalb bei ernsthaften oder unklaren Beschwerden immer fachkundigen Rat in Anspruch!

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